Last reviewed 12 Apr 2023
keine
Unter bestimmten Bedingungen gelten die folgenden Steuerbegünstigungen:
- für die Beschäftigung neuer Personen, die beim nationalen Arbeitsamt mindestens sechs Monate lang ununterbrochen arbeitslos gemeldet waren
- für die Beschäftigung einer behinderten Person auf unbestimmte Zeit
- für die Beschäftigung von Gesellschaftern eines neu gegründeten Unternehmens mit innovativer Tätigkeit
- für die Beschäftigung qualifizierter neuer Arbeitnehmer
- für die Beschäftigung von Arbeitnehmern direkt im Bereich Forschung und Entwicklung
Anpassung erfolgt an die Inflation
Familienbonus Plus:
keiner
keiner
Gewinnfreibetrag:
keiner
Für Arbeitgeber werden die Gehälter für die Karenzzeiten von Arbeitnehmerinnen für den Zeitraum von einem Jahr (zwei Jahre für das dritte Kind) von der Regierung finanziert.
Elterngeld für ab Jänner 2023 geborenes Kind wie folgt:
- für das erste Kind - einmalige Beihilfe in Höhe von EUR 2.611
- für das zweite Kind - 24 gleich hohe Monatsraten von EUR 109
- für das dritte Kind - 120 gleich hohe Monatsraten von EUR 131
- für das vierte Kind - 120 gleich hohe Monatsraten von EUR 1.196