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Sozialversicherung und Lohnnebenkosten

Sozialversicherung und Lohnnebenkosten

Last reviewed 23 Mar 2023

Sozialversicherung

gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für alle Erwerbstätigen (deckt Sach- und Geldleistungen)

Beitragssätze und Höchstbeitragsgrundlagen

die Beitragssätze sind fix, keine Höchstbeitragsgrund- lage für Pensionsversicherung

selbständig tätige Personen

Krankenversicherung

Enthalten in 13 % Sozialabgaben und 18,5 % Sozialversicherungsbeitrag (nicht aufgeteilt)

Pensionsversicherung

Enthalten in 13 % Sozialabgaben und 18,5 % Sozialversicherungsbeitrag (nicht aufgeteilt)

Selbständigenvorsorge

Enthalten in 13 % Sozialabgaben und 18,5 % Sozialversicherungsbeitrag (nicht aufgeteilt)

Unfallversicherung

Enthalten in 13 % Sozialabgaben und 18,5 % Sozialversicherungsbeitrag (nicht aufgeteilt)

Höchstbeiträge

keine Obergrenze

unselbständig tätige Personen

Kranken- und Unfallversicherung

Enthalten in 13 % Sozialabgaben und 18,5 % Sozialversicherungsbeitrag (nicht aufgeteilt)

Pensionsversicherung

Enthalten in 13 % Sozialabgaben und 18,5 % Sozialversicherungsbeitrag (nicht aufgeteilt)

Höchstbeiträge

keine Obergrenze

Sonstige

keine

Mitarbeitervorsorge

keine

Lohnnebenkosten

Übersteigt die Zahl der Arbeitnehmer 25 und liegt der Anteil der behinderten Beschäftigten unter 5 %, so zahlt der Arbeitgeber eine Ausgleichstaxe.
Diese Ausgleichstaxe liegt bei HUF 2.088.000 / Arbeitnehmer und ist je nach Prozentsatz der fehlenden behinderten Arbeitnehmer zu zahlen.

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