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Gesellschaftsformen

Gesellschaftsformen

Last reviewed 05 Apr 2023

Gesellschaftsformen

Bezeichnung in jeweiliger Landessprache Eintrag Firmenbuch / Rechtspersönlichkeit Mindestkapital Einpersonengesellschaft
GmbH Дружество с ограничена отговорност (ООД) ja / ja BGN 2 (ca. EUR 1),
mindestens BGN 1 je Gesell- schafter
ja
AG / SE Акционерно дружество (АД) / Европейско дружество ja / ja BGN 50.000 (ca. EUR 25.500)
mindestens BGN 1 je Aktionär
ja
Gen. mbH Кооперация ja / ja nein Mindestens sieben Mitglieder
OG Събирателно Дружество (СД) ja / ja nein nein
KG Командитно Дружество (КД) ja / ja nein nein
eingetragene Zweigniederlassung Клон ja / nein nein
steuerliche Betriebsstätte Място на стопанска дейност nein / nein nein

 

Gesellschaftsteuer / Rechtsgebühren Schriftlichkeit / Notariatsakt Transparenz Registrierung bei Finanzbehörden Abschlussprüfung
Wenn mindestens zwei von drei Schwellenwerten überschritten werden: Erträge über BGN 4 Mio, Gesamtvermögen mehr als BGN 2 Mio, mehr als 50 Dienstnehmer
GmbH Keine/ Rechtsgebühren ja / ja nein ja
  • Mikrogesellschaften - nicht anwendbar
  • wenn 2 der oben angeführten gesetzlichen Schwellenwerte entsprechend überschritten werden; mittelgroße und große Unternehmen, Unternehmen von öffentlichem Interesse, mittelgroße und große Konzerne oder Konzerne mit mindestens einem Unternehmen von öffentlichem Interesse – verpflichtend
AG / SE Kein /Rechtsgebühren ja / ja nein ja Verpflichtend, ausgenommen sind Mikrounternehmen
Gen. mbH Keine / Rechtsgebühren ja / ja nein ja wenn 2 der oben angeführten gesetzlichen Schwellenwerte entsprechend überschritten werde
OG Keine Gesellschaftsteuer / Rechtsgebühren ja / ja nein ja wenn 2 der oben angeführten gesetzlichen Schwellenwerte entsprechend überschritten werden Mikrounternehmen – nicht anwendbar
KG Keine / Rechtsgebühren ja / ja nein ja wenn 2 der oben angeführten gesetzlichen Schwellenwerte entsprechend überschritten werden Mikrounternehmen – nicht anwendbar
eingetragene Zweigniederlassung Keine  / Rechtsgebühren  ja / ja n/z ja im Zuge einer Prüfung des Stammhauses
steuerliche Betriebsstätte keine Rechtsgebühren n/z n/z ja im Zuge einer Prüfung des Stammhauses

 

Wechselkurs: EUR 1 = BGN 1,9558 (gerundet)

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