Last reviewed 13 Apr 2023
Körperschaftsteuer: Einreichung bis spätestens 3 Monate nach dem Besteuerungszeitraum.
Einkommensteuer: Einreichung bis spätestens 30. April des Folgejahres
Einreichfrist bis zum 15. des Folgemonats.
Keine Jahresumsatzsteuererklärung erforderlich.
n. a.