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Einkommensteuer

Einkommensteuer

Last reviewed 13 Apr 2023

Steuersatz

Einkommensteuersatz
1) als persönliche Einkünfte erzielt

  • 9 % auf die steuerpflichtigen Einkünfte von EUR 700 bis EUR 1.000.
  • 15 % auf die steuerpflichtigen Einkünfte über EUR 1.000,01.

Sondersteuersätze

n. a.

Steuerpflicht

unbeschränkt

ansässige Personen unterliegen mit ihrem Weltein- kommen der Steuerpflicht (sofern das Steuerbemessungsrecht nicht durch ein DBA eingeschränkt wird);

beschränkt

nicht-ansässige Personen unterliegen nur mit ihren in Montenegro bezogenen Einkünften der Steuerpflicht

Steuerperiode

Kalenderjahr

Einkunftsarten

Einkünfte aus:

  1. nicht selbständiger Arbeit
  2. selbständiger Arbeit
  3. Lizenzen
  4. Immobilieneinkünfte
  5. Kapitalvermögen
  6. Veräußerung von Vermögen
  7. sonstigen Quellen

Buchführung

verpflichtend nur für bestimmte Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Verlustausgleich

nur Veräußerungsgewinne sind mit Veräußerungsverlusten ausgleichsfähig

Verlustrücktrag

nicht möglich

Verlustvortrag

Nur bei Verlusten aus selbständiger Arbeit möglich; zeitlich begrenzt auf 5 Jahre.E74

Betriebsausgaben

Aufwendungen oder Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind

Werbungskosten

keine

Pauschalierung

n. a.

Kfz

wie bei Körperschaftsteuer

Sozialversicherung

n. a.

Quellensteuer

Zinsen

15 %; wenn Zinsen an nicht in Montenegro ansässige Personen bezahlt werden, ist ein Steuersatz von 5 % anzuwenden (das anwendbare DBA kann einen niedrigeren Satz vorsehen)

Lizenzen

15 % oder anwendbares DBA.

Dividenden

15 % oder anwendbares DBA.

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