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Termine und Fristen

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Last reviewed 14 Mar 2023

Jahressteuererklärungen

Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung bis zum 30.04. des Folgejahres;
bei Einreichung in elektronischer Form bis zum 30.06. des Folgejahres;
Antrag auf Fristerstreckung möglich;
bei Vertretung durch befugten Vertreter automatische Fristerstreckung im Rahmen der Quotenregelung;

Umsatzsteuer- voranmeldungen

quartalsweise (bei einem Umsatz bis EUR 100.000 pa.), ansonsten monatlich; bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Ende des Besteuerungszeitraumes

Zusammenfassende Meldung

Bis zum letzen Tag des folgenden Monats des Besteuerungszeitraumes (Monat oder Quartal)
Lieferungen: Meldefrist kann bei späterer Rechnungslegung max. um einen Monat verschoben werden

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