Steuerbegünstigungen
Last reviewed 31 Mar 2023
direkte
Forschungsprämie: 14 % der Aufwendungen; Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft GmbH (FFG) erforderlich
Bei Auftragsforschung: Auftraggeber hat Prämie in der Höhe von 14 % von höchstens EUR 1 Mio., soweit Auftragnehmer keine Prämie beantragt
indirekte
begünstigte Besteuerung im Bereich der Einkommensteuer, zB
sonstige Bezüge (13.+14. Gehalt): Steuersatz 6 % bis ca. EUR 13.200 Bruttogehalt pro Monat, darüber Einschleifung bis auf 55 %.
bestimmte Gewinne: halber Einkommensteuersatz bspw. für Veräußerung des Betriebes mit Einstellung der Erwerbstätigkeit bzw. Verteilung über 3 Jahre;
Kapitalertragsteuer 25 %, (zB bei Geldeinlagen bei Kreditinstituten) bzw. 27,5 % (zB bei Substanzgewinnen, Dividenden oder Kryptoassets)
Immobilienertragssteuer iHv 30 %
Absetzbeträge
Anpassung erfolgt an die Inflation
Familienbonus Plus:
Bis zum 18. Lebensjahr des Kindes EUR 2.000 p.a.;
Ab dem 18. Lebensjahr des Kindes EUR 650 p.a.;
Kindermehrbetrag:
EUR 550 pro Kind und Jahr
Alleinverdiener- absetzbetrag pa.:
EUR 520 bei einem Kind;
EUR 704 bei zwei Kindern
für jedes weitere Kind jeweils + EUR 232
Alleinerzieher- absetzbetrag pa.:
EUR 520 bei einem Kind
EUR 704 bei zwei Kindern
für jedes weitere Kind jeweils + EUR 232
Kinderabsetzbetrag:
EUR 62 monatlich für jedes Kind, das in der EU/EWR bzw. in der Schweiz wohnhaft ist
Unterhalts- absetzbetrag:
EUR 31 monatlich für das erste Kind EUR 47 monatlich für das zweite Kind EUR 62 monatlich für jedes weitere Kind wenn das Kind in der EU/EWR bzw. in
der Schweiz wohnhaft ist.
bei bestehendem Dienstverhältnis/ Pensionsbezug pa.:
Verkehrsabsetzbetrag bis zu EUR 1.147
Pensionistenabsetzbetrag bis zu EUR 1.278
Freibeträge
Gewinnfreibetrag:
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag iHv 15 % des steuerlichen Gewinnes (ausgenommen Veräußerungsgewinne); Einschleifung des Gewinnfreibetrages bei Gewinnen zwischen TEUR 175 und TEUR 580, dh. maximal Gewinnfreibetrag EUR
45.350 pro Jahr; Grundfreibetrag EUR 4.500,-
für alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten (bei Pauschalierung nur Grundfreibetrag)
Investitionsfreibetrag:
Für bestimmte Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens; Anschaffung/Herstellung nach 31.12.2022. Grds. 10% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw 15% sofern es sich um Wirtschaftsgüter im Bereich der Ökologisierung handelt.
Deckelung: für Anschaffungs- oder Herstellungskosten iHv maximal EUR 1 Mio pro Wirtschaftsjahr.
Voraussetzungen: betriebliche Einkunfsarten, Gewinnermittlung durch Bilanzierung oder vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Soweit nicht Ausnahmen bestehen.
Staatliche Förderungen
Staatliche Förderung beim Bausparen und bei der Pensionsvorsorge
Dienstgeber-Förderung bei Krankenständen – Zuschuss von AUVA
Mitarbeiterausbildung durch das Arbeitsmarktservice (AMS)
Zinsenförderungen durch Austria Wirtschaftsservice (AWS)
Förderung der E-Mobilität: Die Anschaffung von Elektro- Fahrzeugen, Ladeinfrastruktur etc. wird gefördert.
Die wichtigsten Hilfsmaßnahmen der Regierung im Zusammenhang
mit Covid-19 finden Sie auf unserer Website unter: