Last reviewed 22 Mar 2023
Dienstleistungsvertrag
werden verwaltet wie Beiträge von unselbständigen
Erwerbstätigen
Vorstands- und Aufsichtsratmitglieder: Sozial- und
Krankenversicherung;
Steuerlich in Tschechien Ansässige:
Einkommensteuer auf Einkünfte aus der Anstellung inkl. sämtlicher Sozialleistungen (wie bei Dienstnehmern). Steuerlich nicht in Tschechien Ansässige:
15 % oder 35 % Quellensteuer; dieselbe Bemessungs- grundlage wie bei unselbständig Erwerbstätigen.
Arbeitnehmer: keine Umsatzsteuer
keine Beschäftigungsbewilligung notwendig für EU-/EWG-Bürger sowie Schweizer
freier Aufenthalt bzw. Niederlassung für EU-/EWG- Bürger sowie Schweizer (bei einem Aufenthalt
> 30 Tage ist der Meldeverpflichtung nachzukommen)
bei mangelnder Sorgfalt
keine Mindestvergütung – angemessenes Entgelt ist steuerlich absetzbar für das Unternehmen