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Steuerbegünstigungen

Steuerbegünstigungen

Last reviewed 31 Mar 2023

direkte

n. a.

Indirekte

begünstigte Besteuerung im Bereich der Einkommensteuer, zB

Steuerfreibeträge:
Steuerfreibeträge, die vom einzelnen Steuerzahler zur Minderung der Steuer geltend gemacht werden können
CZK 30.840 (EUR 1.279) Freibetrag
CZK 24.840 (EUR 1.030) Ehegattenfreibetrag für Ehegatten mit einem Einkommen von weniger als CZK 68.000 (EUR 2.820) (EUR 2.735)
CZK 4.020 (EUR 167) Freibetrag für Studierende (bis 26 Jahre)
CZK 2.520 (EUR 104) / CZK 5.040 (EUR 209) Freibetrag bei Teil- / Vollinvalidität

Abzüge:
Spenden an öffentliche Einrichtungen und andere ausgewählte Begünstigte in einem EU-Mitgliedstaat, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Ukraine (Höchstsatz: 30 % der Steuerbemessungsgrundlage für natürliche und juristische Personen)
Bauspar- und Hypothekenzinsen für natürliche Personen – Höchstbetrag: CZK 150.000 (EUR 6.220)
Beiträge für staatlich geförderte Zusatzpensionsversicherung für natürliche Personen – Höchstbetrag: CZK 24.000 (EUR 995)
Beiträge für private Lebensversicherungen für natürliche Personen – Höchstbetrag: CZK 24.000 (EUR 955)

Absetzbeträge

Familienbonus Plus:

n. a.

Kindermehrbetrag:

n. a.

Alleinverdiener- absetzbetrag pa.:

n. a.

Alleinerzieher- absetzbetrag pa.:

n. a.

Kinderabsetzbetrag: 

CZK 15.204 (EUR 630) Kinderfreibetrag für das erste Kind, CZK 22.320 (EUR 926) für das zweite Kind und CZK 27.840 (EUR 1.154) für jedes weitere Kind, das in der EU/im EWR lebt

Zuschuss für die Unterbringung eines Kindes in einer Kindertagesstätte in Höhe der tatsächlichen Kosten. Der maximale Freibetrag beträgt CZK 17.300 (EUR 717). Beschränkt steuerpflichtige Personen haben nur dann Anspruch auf Freibeträge (mit Ausnahme des persönlichen Freibetrags), wenn sie 90 % ihres weltweiten Einkommens in der Tschechischen Republik erzielen.

Unterhalts- absetzbetrag:

n. a.

bei bestehendem Dienstverhältnis/ Pensionsbezug pa.:

n. a.

Freibeiträge

Gewinnfreibetrag

n. a.

Investitionsfreibetrag

n. a.

Staatliche Förderungen

Staatliche Förderungen (Investitionsförderungen) unter gewissen Voraussetzungen (Mindestinvestitionssumme, Branche, Region etc.) für verarbeitende Industrie, Technologiezentren (Forschung und Entwicklung), Zentren für strategische Dienstleistungen (Forschung, Software, Shared Service Zentren, High-Tech-Reparaturzentren, Rechenzentren). Die Gewährung von Investitionsförderungen wurde von der tschechischen Regierung neu bewilligt.

Formen:

  • Steueranreize: Körperschaftsteuervergünstigungen für bis zu 10 Jahre
  • Förderung in der Höhe von CZK 300.000 (EUR 12.440) pro neu geschaffenem Arbeitsplatz (in Regionen mit höchster Arbeitslosigkeit)
  • 25 % bis 50 % der Schulungs- und Umschulungskosten für Mitarbeiter werden geförder (in Regionen mit höchster Arbeitslosigkeit)
    Insgesamt sind Förderungen von 25 % – 45 % der gesamten förderbaren Kosten möglich. Gefördert werden entweder Vermögensgegenstände oder zwei Bruttojahresgehälter für neu geschaffene Arbeitsplätze.

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