Last reviewed 30 Mar 2023
Die Körperschaftsteuererklärung ist bis zum 25. Juni des Folgejahres einzureichen; Steuerzahler, die sich für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr entschieden haben, müssen die Körperschaftsteuererklärung bis spätestens zum 25. des sechsten Monats des auf den Wirtschaftsjahr folgen+E68den Jahres einreichen.
Die jährliche Erklärung betreffend Einkommenssteuer und Sozialbeiträge ist bis zum 25. Mai des Folgejahres für Einkünfte wie: freiberufliche Tätigkeiten, Kapitalerträge, Leasinggeschäfte, Rechte an geistigem Eigentum usw. fällig.
Quartalsweise bei Jahresumsätzen bis zu EUR 100.000, ansonsten monatlich; bis zum 25. des Folgemonats des Abrechnungsmonats.
Bis zum 25. des dem Monat der Durchführung der innergemeinschaftlichen Transaktionen folgenden Monats.