Select Country
Rumänien
Rumänien
Albanien
Albanien
Bulgarien
Bulgarien
Kroatien
Kroatien
Montenegro
Montenegro
Österreich
Österreich
Polen
Polen
Serbien
Serbien
Slowakei
Slowakei
Slowenien
Slowenien
Tschechische Republik
Tschechische Republik
Ungarn
Ungarn
Termine und Fristen

Termine und Fristen

Last reviewed 30 Mar 2023

Jahressteuererklärungen

Die Körperschaftsteuererklärung ist bis zum 25. Juni des Folgejahres einzureichen; Steuerzahler, die sich für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr entschieden haben, müssen die Körperschaftsteuererklärung bis spätestens zum 25. des sechsten Monats des auf den Wirtschaftsjahr folgen+E68den Jahres einreichen.

Die jährliche Erklärung betreffend Einkommenssteuer und Sozialbeiträge ist bis zum 25. Mai des Folgejahres für Einkünfte wie: freiberufliche Tätigkeiten, Kapitalerträge, Leasinggeschäfte, Rechte an geistigem Eigentum usw. fällig.

Umsatzsteuer-voranmeldungen

Quartalsweise bei Jahresumsätzen bis zu EUR 100.000, ansonsten monatlich; bis zum 25. des Folgemonats des Abrechnungsmonats.

Zusammenfassende Meldung

Bis zum 25. des dem Monat der Durchführung der innergemeinschaftlichen Transaktionen folgenden Monats.

Contact us

Kontakt

Die TPA Gruppe
Wiedner Guertel 13, Turm 24
1100 Wien

Hinterlassen Sie uns eine Nachricht

© 2022 TPA Steuerberatung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.