Last reviewed 29 Mar 2023
monatlich, quartalsweise sofern 2 Bedingungen erfüllt sind:
12 Monaten bis zum 25. Tag des Folgemonats
Monatlich; quartalsweise, wenn der Wert der an ein anderes EU-Land gelieferten Waren im jeweiligen und in den 4 davor liegenden Quartalen EUR 50.000 nicht überstiegen hat;
bis zum 25. des Folgemonats