Last reviewed 30 Mar 2023
Körperschaftsteuer: Einreichungsfrist: 4 Monate nach Ende des Geschäftsjahres; in Sonderfällen innerhalb von 30 oder 8 Tagen nach Beendigung des Geschäfts;
Berechnung der jährlichen Einkommensteuer: Einreichungsfrist: 28. Februar des Folgejahres.
bis zu einem Umsatz von EUR 106.178,25 quartalsweise abzugeben; ansonsten monatlich erfor- derlich bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und für ausländische Unternehmer.
bis zum 20. des darauffolgenden Monats, ausnahms- weise bis Ende des Monats bei speziellen Verfahren
Der Bericht über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten muss bis zum 20. des Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums eingereicht werden.
Die Zusammenfassende Meldung für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen in andere EU-Mitgliedstaaten muss spätestens am 20. des Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums eingereicht werden.