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Unbewegliches Vermögen

Unbewegliches Vermögen

Last reviewed 30 Mar 2023

Abschreibungen

planmäßige

linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

außerplanmäßige

Steuerliche Abschreibungen müssen den buchhalterischen Abschreibungen gleich sein.

Abschreibungsgruppen

Grund und Boden

keine Abschreibung

Gebäude

5 %
kürzere/längere Nutzungsdauer möglich

Bemessungsgrundlage bei Gebäuden

Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt der Steuerverpflichtung

Sonderabschreibungen

mögliche Verdoppelung der Abschreibungssätze

Zuschreibung

keine

Immobilienertragsteuer

Steuergegenstand

Als Einkommen aus Vermögen und Vermögensrechten gilt die Differenz zwischen Mieteinnahmen, der Vermietung von Wohnungen, Zimmern und Betten an Reisende und Touristen, den Sondereinnahmen aus der zeitlich befristeten Übertragung von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten und sonstigen Vermögensrechten gemäß den Vorschriften, den Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und Vermögensrechten und den dem Steuerpflichtigen in der Steuerperiode im Zusammenhang mit diesen Einnahmen entstandenen Aufwendungen

Steuersatz

10 % für Einkommen aus Vermietung;
20 % für Einkommen aus Vermögensrechten;
Pauschalbetrag für Einkommen aus der Vermietung von Wohnungen, Zimmern und Betten an Reisende und Touristen.

Einhebung

Befreiungen

Grunderwerbsteuer

Steuergegenstand

Gegenstand der Besteuerung sind Immobiliengeschäfte, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

Bemessungsgrundlage

Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Marktwert, der zum Zeitpunkt des
Erwerbs erzielt werden könnte (z.B. wenn die Immobilie unentgeltlich übertragen wird).

Steuersatz

Grunderwerbsteuer ist in Höhe von 3 % zu zahlen.

Immobiliensteuern

Grundsteuer

Steuer auf Ferienhäuser

Steuergegenstand

Nutzfläche von Ferienwohnungen in Quadratmeter. Die Höhe der Steuer auf Ferienwohnungen wird durch einen Beschluss des Vertretungsorgans der kommunalen Verwaltungsbehörde festgelegt.
Betrag zwischen EUR 0,66 und EUR 1,99 pro m2.

Immobilienfonds

Eigentümer des Fondsvermögens

Fondsgesellschaft, somit keine Grundbucheintragung und Grunderwerbsteuer für Anleger

jährliche Bewertung

vor dem Kauf durch einen Sachverständigen

Fremdfinanzierung

mindestens 50 % des Netto-Fondsvermögenswertes sind in die Immobilien in Kroatien anzulegen

Risikostreuung

Wert pro Immobilie kleiner als 20 % des gesamten Fondsvermögens

Steuerpflicht

Immobilienfonds Management Gesellschaft (18 % oder 10 %; siehe Körperschaftsteuer)

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