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Steuerbegünstigungen

Steuerbegünstigungen

Last reviewed 31 Mar 2023

direkte

n. a.

indirekte

begünstigte Besteuerung im Bereich der Einkommensteuer, zB

Die Bemessungsgrundlage für die weitere Berechnung des Freibetrags beträgt EUR 331,81.
Das vom Steuerzahler erwirtschaftete Einkommen wird um den Grundfreibetrag in Höhe von EUR 6.370,80 (jährlich) vermindert, der mit einem Koeffizienten von 1,6 der Bemessungsgrundlage des Freibetrags berechnet und mit der Anzahl der 12 Monate multipliziert wird. Der Freibetrag kann sich für unterstützte Familienangehörige, den Grad der Behinderung usw. erhöhen.

Absetzbeträge

Familienbonus Plus

n. a.

Kindermehrbetrag

n. a.

Alleinverdiener- absetzbetrag pa.

Das vom Steuerpflichtigen erwirtschaftete Einkommen wird um den Grundfreibetrag in Höhe von EUR 6.370,80 (jährlich) vermindert

Alleinerzieher- absetzbetrag pa.

n. a.

Kinderabsetzbetrag

(jährlicher Freibetrag)
EUR 2.787,24 für das erste Kind
EUR 3.981,72 für das zweite Kind
EUR 5.574,36 für das dritte Kind
EUR 7.565,28 für das vierte Kind
usw.

Unterhaltsabsetzbetrag

bei bestehendem Dienstverhältnis/Pensionsbezug pa.

Wenn der Pensionist in einem Beschäftigungsverhältnis steht, werden keine zusätzlichen Steuervergünstigungen (außer dem Freibetrag) gewährt.
Die Einkommensteuer wird auf den Pensionsbetrag berechnet. Die Einkommensteuer auf die Pension wird um 50 % der errechneten Steuerschuld vermindert.

Freibeträge

Gewinnfreibetrag

n. a.

Investitionsfreibetrag

n. a.

Staatliche Förderungen

staatliche Förderung beim Bausparen und bei der Rentenvorsorge

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