Select Country
Kroatien
Kroatien
Albanien
Albanien
Bulgarien
Bulgarien
Montenegro
Montenegro
Österreich
Österreich
Polen
Polen
Rumänien
Rumänien
Serbien
Serbien
Slowakei
Slowakei
Slowenien
Slowenien
Tschechische Republik
Tschechische Republik
Ungarn
Ungarn
Sonstige Steuern

Sonstige Steuern

Last reviewed 31 Mar 2023

Gewerbesteuer

keine

Vermögenssteuer

keine

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Erbschafts- und Schenkungsteuer wird zu einem Satz von 4 % auf Bargeld, Geldforderungen, Wertpapiere und auf bewegliches Vermögen gezahlt, wenn der individuelle Marktwert des beweglichen Vermögens am Tag der Festsetzung der Steuerschuld und nach Abzug der Schulden und Kosten im Zusammenhang mit dem Vermögen, auf das die Steuer gezahlt wird, mehr als EUR 6.636,14 beträgt.

Grunderwerbsteuer

Gegenstand der Besteuerung sind Immobiliengeschäfte. Der Erwerb von Immobilien, auf die Umsatzsteuer gezahlt wird, gilt nicht als Immobiliengeschäft.
Ein Steuerzahler ist die Person, die die Immobilie in Kroatien erworben hat.
Die Bemessungsgrundlage ist der Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt der Steuerpflicht. Grunderwerbsteuer ist in Höhe von 3 % zu zahlen.

Gebühren und Kapitalverkehrssteuern

n. a.

Rechtsgeschäfts-gebühren

n. a.

Gerichtsgebühren

n. a.

Kapitalverkehrssteuer

n. a.

Contact us

Bojan Huzanic

Partner

Kontakt

Die TPA Gruppe
Wiedner Guertel 13, Turm 24
1100 Wien

Hinterlassen Sie uns eine Nachricht

© 2022 TPA Steuerberatung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.